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Arbeitsvertrag richtig kündigen | Schweizer Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag richtig kündigen

Mit der Kündigung beenden Arbeitnehmende oder Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis durch einseitige Erklärung. Um bei einer Kündigung Fehler zu vermeiden, gilt es zudem ein paar Dinge zu beachten:

  • Formvorschriften

    Das Schweizer Arbeitsrecht kennt grundsätzlich keine Formvorschriften für eine Kündigung. D.h. eine Kündigung kann auch per E-Mail, SMS, Telefon oder über Facebook erfolgen.

  • Bestätigung

    Eine Bestätigung über den Erhalt der Kündigung kann ausgestellt werden ‒ ist aber rechtlich nicht nötig. Wichtig ist, dass der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung nachgewiesen werden kann. Infos zur Kündigung per Einschreiben finden Sie in unserem FAQ-Bereich.

  • Kündigungsfristen

    Bei ordentlichen Kündigungen sind Kündigungsfristen einzuhalten. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden, Art. 335b Abs. 1 OR. Nach Ablauf der Probezeit hängt die Kündigungsfrist von der Dienstzeit ab, beträgt aber mindestens einen Monat, Art. 335c Abs. 1 OR.
    Achtung: Wird ein Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist krank, verlängert sich die Kündigungsfrist. Weitere Infos finden Sie in unserem FAQ-Bereich.

  • Fristlose Kündigung

    Aus wichtigen Gründen können Arbeitnehmende wie auch Arbeitgeber jederzeit das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen, Art. 337 Abs. 1 OR. Vorlagen für eine fristlose Kündigung oder Musterbriefe, mit denen gegen eine fristlose Kündigung protestiert wird, finden Sie in unserem Bereich Vorlagen & Muster.

  • Befristete Arbeitsverhältnisse

    Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung, Art. 334 Abs. 1 OR.
    Achtung: Wer ein befristetes Arbeitsverhältnis vorzeitig auflöst, begeht eine Vertragsverletzung und kann schadensersatzpflichtig werden. Weitere Infos finden Sie in unserem FAQ-Bereich.

  • Kündigung & RAV

    Erfolgt die Kündigung durch den Arbeitgeber hat die arbeitnehmende Person Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenkasse, sobald die Wartezeit erfüllt ist, Art. 18 AVIG. Dieser Anspruch ist bei den Regionalen Arbeitsvermittlungsämtern (RAV) geltend zu machen.
    Erfolgt die Kündigung durch die arbeitnehmende Person, kommt es zu sog. Einstelltagen, weil die Arbeitslosigkeit selbstverschuldet ist. Mehr Informationen zu Einstelltagen und deren Dauer finden Sie in unserem FAQ-Bereich.

  • Aufhebungsvertrag / Per Saldo Erklärung

    Eine Kündigung kann auch durch einen Aufhebungsvertrag ‒ also im gegenseitigen Einvernehmen ‒ erfolgen. Damit können z.B. längere Kündigungsfristen abgekürzt werden. Mehr Informationen zum Aufhebungsvertrag finden Sie hier (bitte Link anklicken).

  • Minusstunden & Überstunden

    Minusstunden: Ein Lohnabzug für Minusstunden ist bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Weitere Infos finden Sie in unserem FAQ-Bereich.
    Überstunden: Mit dem Überstundenrechner können Sie ausrechnen, wieviel Überstunden- bzw. Überzeitguthaben bezahlt werden muss.

  • Regelung im (Arbeits-) Vertrag

    Arbeitnehmende und Arbeitgeber sollten vor einer Kündigung immer prüfen, ob und gegebenenfalls welche Kündigungsvorschriften im Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag enthalten sind.

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