Kann ein befristeter Arbeitsvertrag vorzeitig gekündigt werden?
Nein, grundsätzlich kann ein befristeter Arbeitsvertrag weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber vorzeitig gekündig werden. Wird ein befristeter Arbeitsvertrag dennoch vorzeitig gekündigt, sind die Rechtsfolgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedlich:
- Kündigung durch den Arbeitgeber: Kündigt der Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag vorzeitig, muss er den hypothetischen Verdienst während der Kündigungsfrist bzw. der Restlaufzeit des Vertrages bezahlen, Art. 337c Abs. 1 OR und zusätzlich (eventuell) weiteren Schadensersatz, Art. 337c Abs. 3 OR.
- Kündigung durch den Arbeitnehmer: Kündigt der Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag vorzeitig, so hat der Arbeitgeber Anspruch auf eine Entschädigung, die einem Viertel des Lohnes für einem Monat entspricht und ausserdem (zusätzlich) auf Ersatz des weiteren Schadens, Art. 337d Abs. 1 OR.
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