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Brauche ich einen Anwalt um Lohnforderungen geltend zu machen?

Brauche ich einen Anwalt um Lohnforderungen geltend zu machen?

Nein, das Schweizer Recht sieht grundsätzlich keinen Anwaltzwang vor. Sie können Ihre Lohnforderungen gegen Ihren (Ex-) Arbeitgeber also auch selber vor Gericht geltend machen. Bei grösseren Beträgen macht es allerdings Sinn sich beraten zu lassen. Wenn Sie von einem Rechtsanwalt beraten werden, müssen Sie spätestens nach der ersten Beratung den Anwalt meistens auf Stundenbasis bezahlen und zwar unabhängig davon, ob Sie am Ende des Tages Ihre Forderungen erhalten oder nicht. Und genau hier liegt einer der Vorteile, wenn Sie dem Institut Ihre (Lohn-) Forderungen verkaufen. Uns bezahlen Sie für die Beratung nie etwas und auch bei allfälligen Gerichtsverfahren bezahlen Sie nichts. Nur wenn wir erfolgreich sind verrechnen wir eine Gebühr, unsere Arbeitszeit und allfällige Kosten von Dritten. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie hierzu Fragen haben.

Übrigens: Vor Gericht werden 70-80% aller Rechtsstreitigkeiten durch einen Vergleich erledigt. Auch wir versuchen die meisten Fälle durch einen aussergerichtlichen Vergleich zu erledigen. Wenn wir aber doch vor Gericht gehen, lassen wir uns in der Regel von unserer Vertrauenskanzlei zu speziell günstigen Konditionen vertreten.


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