Dürfen schwangere Frauen und stillende Mütter beschwerliche und gefährliche Arbeiten ausüben?
Nein, schwangere Frauen und stillende Mütter dürfen grundsätzlich keine beschwerlichen und gefährlichen Arbeiten ausüben, Art. 35 Abs. 1 ArG.
Was beschwerliche und gefährliche Arbeiten sind wird in der sog. Mutterschutzverordnung geregelt.
Was beschwerliche und gefährliche Arbeiten sind wird in der sog. Mutterschutzverordnung geregelt.
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