Dürfen stillende Mütter zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigt werden?
Ja und nein! Nein, weil nach der Niederkunft (= Geburt) für acht Wochen ein absolutes Beschäftigungsverbot für Mütter besteht, Art. 35a Abs. 3 ArG. Ja, weil 8 Wochen nach der Niederkunft, Mütter mit ihrem Einverständnis arbeiten dürfen - auch nachts zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, Art. 35a Abs. 3 ArG. Ab der 17. Woche nach der Niederkunft dürfen stillende Mütter grundsätzlich auch Nachts arbeiten, solange ihnen die erforderliche Zeit zum Stillen freigegeben wird, Art. 35a Abs. 2 letzter Satz ArG.
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