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Aufhebungsvertrag | Schweizer Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag

Mit dem Aufhebungsvertrag können Arbeitnehmende und Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufheben. Ein Aufhebungsvertrag...

  • ... ist jederzeit möglich ohne das Kündigungsfristen oder eine feste Vertragsdauer eingehalten werden müssen.
  • ... kann auch während Sperrfristen (z.B. wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Militärdienst) abgeschlossen werden.
  • ... kann ohne die Angabe von Gründen abgeschlossen werden.
  • ... ist formlos (z.B. mündlich oder konkludent) gültig - sollte aber aus Beweisgründen schriftlich abgefasst werden.
Aber Vorsicht: Ein Aufhebungsvertrag birgt für Arbeitnehmende und Arbeitgeber Risiken. Es stellen sich insbesondere die folgenden Fragen:
  • Verlieren Arbeitnehmende einen Teil ihres Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung, Art. 30 Abs. 1 lit. a und b AVIG?
  • Will die arbeitnehmende Person auf ihre Kündigungsschutzrechte gemäss Art. 336c OR verzichten?
  • Kann rechtgültig auf zwingende Besimmungen gemäss Art. 341 OR verzichtet werden?
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie bei der Erstellung eine Aufhebungsvertrages Unterstützung brauchen. Im Rahmen unserer Dienstleistung Kündigungscheck überprüfen wir auch gerne einen bereits bestehenden Aufhebungsvertrag. Mailen Sie uns einfach die Aufhebungsvereinbarung und den Arbeitsvertrag. Ein Aufhebungsvertrag kann u.a. wegen Täuschung (Art. 28 OR), Drohung (Art. 30 OR) oder wegen eines Grundlagenirrtums (Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR) innerhalb bestimmter Fristen (siehe Art. 31 OR) angefochten werden.

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"Ups, erst durch Ihre Webseite und Ihre kompetente Beratung wurde mir klar, dass ich als Arbeitgeber für Mehrarbeit von Mitarbeitern in meiner Bilanz Rückstellungen bilden muss."
P.F. (Geschäftsführer KMU)

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