Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist krank wird?
Wird ein Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist krank, verlängert sich die Kündigungsfrist und zwar in der Regel bis zum nächstfolgenden Endtermin, Art. 336c Abs. 3 OR.
Achtung: Zu einer Verlängerung der Kündigungsfrist kommt es nur, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag gekündigt hat, kein befristeter Arbeitsvertrag vorliegt und auch kein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wurde. Auch bei der sog. "arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit" verlängert sich der Kündigungsschutz nicht (vgl. z.B. Verwaltungsgericht Zürich, Urteil vom 21.12.2005, PB.2005.00034, E. 4.3). Am Ende der Krankheitszeit muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zudem ausdrücklich seine Dienste anbieten (vgl. BGE 115 V 437 E.5a).
Achtung: Zu einer Verlängerung der Kündigungsfrist kommt es nur, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag gekündigt hat, kein befristeter Arbeitsvertrag vorliegt und auch kein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wurde. Auch bei der sog. "arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit" verlängert sich der Kündigungsschutz nicht (vgl. z.B. Verwaltungsgericht Zürich, Urteil vom 21.12.2005, PB.2005.00034, E. 4.3). Am Ende der Krankheitszeit muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zudem ausdrücklich seine Dienste anbieten (vgl. BGE 115 V 437 E.5a).
Beratungshotline: 0900 55 33 55 (Fr. 4.50 pro Anruf und Minute)
Rechtsberatung am Telefon schnell und unkompliziert. Wir sind jetzt für Sie da! Mehr...