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Muss der Arbeitgeber einem kranken Praktikanten Lohn zahlen, wenn eine dreimonatige Praktikumsdauer vereinbart ist?

Muss der Arbeitgeber einem kranken Praktikanten Lohn zahlen, wenn eine dreimonatige Praktikumsdauer vereinbart ist?

Nein, gemäss Art. 324a Abs. 1 OR besteht hier keine Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall, weil das Praktikum nicht mehr als drei Monate gedauert hat und auch der Arbeitsvertrag für nicht mehr als drei Monate eingegangen wurde.


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