Muss der Arbeitgeber einem kranken Praktikanten Lohn zahlen, wenn eine dreimonatige Praktikumsdauer vereinbart ist?
Nein, gemäss Art. 324a Abs. 1 OR besteht hier keine Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall, weil das Praktikum nicht mehr als drei Monate gedauert hat und auch der Arbeitsvertrag für nicht mehr als drei Monate eingegangen wurde.
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