Ist ein Lohnabzug bei Minusstunden zulässig?
Ja und Nein. Der Grundsatz lautet, dass ohne Arbeit kein Lohn geschuldet ist (Art. 82 OR) - ein Lohnabzug ist also grundsätzlich zulässig.
Achtung:
Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, die einen Lohnanspruch des Arbeitehmers trotz fehlender Arbeitsleistung vorsehen. Eine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers besteht immer dann, wenn die Arbeitsverhinderung vom Arbeitnehmer unverschuldet ist, z.B. bei Krankheit oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art. 324a OR) und bei Annahmeverzug des Arbeitgebers, z.B. weil der Arbeitgeber nicht genug Arbeit hat, Art. 324 OR.
Achtung:
Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, die einen Lohnanspruch des Arbeitehmers trotz fehlender Arbeitsleistung vorsehen. Eine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers besteht immer dann, wenn die Arbeitsverhinderung vom Arbeitnehmer unverschuldet ist, z.B. bei Krankheit oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art. 324a OR) und bei Annahmeverzug des Arbeitgebers, z.B. weil der Arbeitgeber nicht genug Arbeit hat, Art. 324 OR.
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