Auf was müssen Arbeitgeber bei einem Aufhebungsvertrag achten?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können grundsätzlich jederzeit eine Aufhebungsvertrag mit einer sog. "Per-Saldo Klausel" vereinbaren. Ein solche Vereinbarung ist formlos gültig, sollte aber aus Beweisgründen immer schriftlich abgeschlossen werden. Wichtig für den Arbeitgeber ist, dass er weiss, dass der Arbeitnehmer während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und eines Monats nach dessen Beendigung auf Forderungen, die sich aus unabdingbaren Vorschriften des Gesetzes oder aus unabdingbaren Bestimmungen eines Gesamtarbeitsvertrages ergeben, nicht verzichten kann, Art. 341 OR.
Mehr Informationen zum Aufhebungsvertrag finden Sie hier hier (bitte Link anklicken).
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