Deprecated: Function get_magic_quotes_gpc() is deprecated in /home/clients/edd19578650cd5aa3138b94d27bccefd/sites/old.schweizer-arbeitsrecht.ch/public_html/index_header.php on line 16
Aufhebungsvertrag oder per Saldo-Erklärung im Arbeitsrecht

Kann auf (Lohn-) Forderungen in einem Aufhebungsvertrag oder mit einer sog. “Per-Saldo-Erklärung” verzichtet werden?

Ja und Nein. Nachträglich kann ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht ohne Weiteres auf (Lohn-) Forderungen (z.B. aus Überstunden- oder Überzeitarbeit) verzichten. Dies gilt insbesondere für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses und darüber hinaus während einem Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Art. 341 Abs. 1 OR.

Aber: Wenn ein echter Vergleich (und nicht nur ein einseitiger Verzicht des Arbeinehmers) vorliegt, kann sehr wohl auch innerhalb der vierwöchigen Frist ein Aufhebungsvereinbarung mit einer "Per-Saldo-Erklärung" gültig geschlossen werden.


Inhaltsverzeichnis | Vorherige Frage | Nächste Frage

Kündigung schreiben

Wir schreiben rechts- sichere Kündigungen. Hier und jetzt für Sie. Mehr...

Zeugnisanalyse

Wir analysieren und optimieren Ihr Arbeits- zeugnis. Mehr...

Bewerbung schreiben

Wir schreiben Ihre Bewerbung und Ihren Lebenslauf. Mehr...