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Ist eine lange oder eine kurze Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer "besser"?

Ist eine lange oder eine kurze Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer "besser"?

"Im Fall JAR 1990 S. 414 ging es um die Frage, ob die 14-tägige Kündigungsfrist gemäss GAV oder die 2-monatige gemäss Einzelarbeitsvertrag günstiger sei. Unter Hinweis auf Art. 335a Abs. 1 OR erklärte das Arbeitsgericht Zürich die längere Kündigungsfrist als günstiger, obwohl der Arbeitnehmer im Einzelfall das Gegenteil anstrebte."
(Siehe auch: Streiff/ von Kaenel/ Rudolph, Arbeitsvertrag - Praxiskommentar zu Art. 319-362 OR, 7. Auflage, 2012, S. 1468, N 3 zu Art. 357 OR)


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