Ist eine lange oder eine kurze Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer "besser"?
"Im Fall JAR 1990 S. 414 ging es um die Frage, ob die 14-tägige Kündigungsfrist gemäss GAV oder die 2-monatige gemäss Einzelarbeitsvertrag günstiger sei. Unter Hinweis auf Art. 335a Abs. 1 OR erklärte das Arbeitsgericht Zürich die längere Kündigungsfrist als günstiger, obwohl der Arbeitnehmer im Einzelfall das Gegenteil anstrebte."
(Siehe auch: Streiff/ von Kaenel/ Rudolph, Arbeitsvertrag - Praxiskommentar zu Art. 319-362 OR, 7. Auflage, 2012, S. 1468, N 3 zu Art. 357 OR)
(Siehe auch: Streiff/ von Kaenel/ Rudolph, Arbeitsvertrag - Praxiskommentar zu Art. 319-362 OR, 7. Auflage, 2012, S. 1468, N 3 zu Art. 357 OR)
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