Worin unterscheiden sich das OR und das ArG?
Inhaltlich regeln das Schweizer Obligationenrecht (OR) und das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) unterschiedliche Dinge. Das OR regelt im Wesentlichen das Zustandekommen und die Beendigung eines Arbeitsvertrages. Ausserdem enthält das OR Bestimmungen über die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Einige arbeitsrechtliche Bestimmungen im OR sind dispositiver Natur, d.h. die Vertragsparteien können durch Vereinbarung von diesen Bestimmungen abweichen.
Das ArG enthält im Wesentlichen Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit insbesondere auch durch die Festlegung von maximalen Arbeitszeiten und minimalen Ruhezeiten. So steht z.B. im Arbeitsgesetz (und nicht im Obligationenrecht), dass der Sonntag grundsätzlich ein Ruhetag ist.
Der wichtigste Unterschied zwischen dem OR und dem ArG liegt aber wahrscheinlich darin, dass von den Bestimmungen im Arbeitsgesetz grundsätzlich nicht abgewichen werden darf ‒ auch nicht durch freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das ArG stellt sog. zwingendes öffentliches Recht dar.
Das ArG enthält im Wesentlichen Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit insbesondere auch durch die Festlegung von maximalen Arbeitszeiten und minimalen Ruhezeiten. So steht z.B. im Arbeitsgesetz (und nicht im Obligationenrecht), dass der Sonntag grundsätzlich ein Ruhetag ist.
Der wichtigste Unterschied zwischen dem OR und dem ArG liegt aber wahrscheinlich darin, dass von den Bestimmungen im Arbeitsgesetz grundsätzlich nicht abgewichen werden darf ‒ auch nicht durch freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das ArG stellt sog. zwingendes öffentliches Recht dar.
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