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Gibt es im Schweizer Arbeitsrecht gesetzliche Bestimmungen welche unabänderlich sind?

Gibt es im Schweizer Arbeitsrecht gesetzliche Bestimmungen welche unabänderlich sind?

Ja, Art. 361 OR umschreibt jene gesetzlichen Vorschriften, welche durch Einzelarbeitsvertrag, Gesamt- oder Normalarbeitsvertrag weder zugunsten noch zuungunsten einer Partei abgeändert werden können. Ausserdem dürfen von den im Schweizer Arbeitsgesetz vorgesehenen Bestimmungen keine dem Gesetz wiedersprechende Individualabreden getroffen werden.


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