Gibt es im Schweizer Arbeitsrecht gesetzliche Bestimmungen welche unabänderlich sind?
Ja, Art. 361 OR umschreibt jene gesetzlichen Vorschriften, welche durch Einzelarbeitsvertrag, Gesamt- oder Normalarbeitsvertrag weder zugunsten noch zuungunsten einer Partei abgeändert werden können. Ausserdem dürfen von den im Schweizer Arbeitsgesetz vorgesehenen Bestimmungen keine dem Gesetz wiedersprechende Individualabreden getroffen werden.
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