Was ist das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG)?
Das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) ist 1966 in Kraft getreten und mit 74 Artikeln recht umfangreich. Es enthält insbesondere Bestimmungen über den Gesundheitsschutz und über Arbeits- und Ruhezeiten. Wieviele Stunden die “wöchentliche Höchstarbeitszeit” beträgt, ist beispielsweise in Art. 9 Abs. 1 ArG geregelt.
Aus Art. 13 ArG ergibt sich, dass Überzeit zwingend mit einem Lohnzuschlag von 25 % zu vergüten oder durch Freizeit von gleicher Dauer zu kompensieren ist.
Das Arbeitsgesetz wird durch verschiedenen Verordnungen von insgesamt mehreren hundert Seiten ergänzt.
Aus Art. 13 ArG ergibt sich, dass Überzeit zwingend mit einem Lohnzuschlag von 25 % zu vergüten oder durch Freizeit von gleicher Dauer zu kompensieren ist.
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