Was muss ein Arbeitnehmer beweisen?
Ein Arbeitnehmer, der (Lohn-) Forderungen aus Überstundenarbeit geltend macht, muss zwei Dinge beweisen:
- Wie viele Überstunden er geleistet hat. Der Beweis ist am ehesten möglich, wenn der Arbeitnehmer regelmässig seine Arbeitszeit manuell oder elektronisch erfasst hat.
- Dass der Arbeitgeber von der Höhe der geleisteten Überstunden Kenntnis hatte oder hätte haben können.
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