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Ab wann müssen Zinsen auf Überstunden- oder Überzeitguthaben bezahlt werden?

Ab wann müssen (Verzugs-) Zinsen auf ausstehende Lohnforderungen bezahlt werden?

Sind nicht kürzere Fristen oder andere Termine verabredet oder üblich und ist durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag nichts anderes bestimmt, so ist dem Arbeitnehmer der Lohn Ende jedes Monats auszurichten, Art. 323 Abs. 1 OR. Für nicht fristgerecht bezahlten Lohn kommt der Arbeitgeber automatisch in Verzug.

Ausserdem: Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden alle Forderungen daraus fällig, Art. 339 Abs. 1 OR. Wird das Arbeitsverhältnis durch Kündigung aufgelöst, tritt sofort Verzug ein, falls die fälligen Ansprüche nicht sogleich erfüllt werden. Mit Eintritt des Verzuges müssen Verzugszinsen bezahlt werden.


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