Ist das Aufstellen einer Betriebsordnung obligatorisch?
Ja, für industrielle Betriebe ist das Aufstellen einer Betriebsordnung obligatorisch, Art. 37 Abs. 1 Schweizer Arbeitsgesetz (ArG). Für die übrigen Betriebe ist eine Betriebsordnung freiwillig, Art. 37 Abs. 3 ArG.
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