Kann Überstundenguthaben nachträglich eingefordert werden?
Ja. Der Vergütungsanspruch von Überstundenarbeit verjährt nach fünf Jahren, Art. 128 Ziff. 3 OR. Überstundenguthaben können also für die letzten fünf Jahre geltend gemacht werden.
Gut zu wissen: Die Verjährung kann durch das Anheben einer Betreibung oder die Einreichung einer Klage unterbrochen werden, Art. 135 Ziff. 2 OR
Gut zu wissen: Die Verjährung kann durch das Anheben einer Betreibung oder die Einreichung einer Klage unterbrochen werden, Art. 135 Ziff. 2 OR
Beratungshotline: 0900 55 33 55 (Fr. 4.50 pro Anruf und Minute)
Rechtsberatung am Telefon schnell und unkompliziert. Wir sind jetzt für Sie da! Mehr...