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Kann Überstundenguthaben nachträglich eingefordert werden?

Kann Überstundenguthaben nachträglich eingefordert werden?

Ja. Der Vergütungsanspruch von Überstundenarbeit verjährt nach fünf Jahren, Art. 128 Ziff. 3 OR. Überstundenguthaben können also für die letzten fünf Jahre geltend gemacht werden.

Gut zu wissen: Die Verjährung kann durch das Anheben einer Betreibung oder die Einreichung einer Klage unterbrochen werden, Art. 135 Ziff. 2 OR


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