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Lohnforderungen verkaufen - wie es funktioniert und warum es sich lohnt

Lohnforderungen verkaufen - wie es funktioniert und warum es sich lohnt

  1. Ausgangslage: Die arbeitnehmende Person hat oder hatte einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber. Die meisten Arbeitnehmenden, die uns Ihre Lohnforderungen aus Überstunden- und Überzeitarbeit verkaufen, haben Ihre Arbeitsstelle bereits gekündigt oder wurden vom Arbeitgeber entlassen.
  2. Lohnforderung: Aus dem Arbeitsvertrag resultiert eine noch offene Lohnforderung gegen den (Ex-) Arbeitgeber - meistens wegen nicht bezahlter Überstunden bzw. Überzeitarbeit. Geltend gemacht werden können alle Forderungen der letzten fünf Jahre.
  3. Abtretung: Mit dem sog. Abtretungsvertrag verkauft die arbeitnehmende Person dem Institut die offene Lohnforderung gegen den (Ex-) Arbeitgeber. Neu macht jetzt das Institut im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die Lohnforderung gegen den (Ex-) Arbeitgeber geltend.
  4. Kaufpreis: Sobald der (Ex-) Arbeitgeber dem Institut den ausstehenden Lohn bezahlt hat, erhält die arbeitnehmende Person vom Institut den im Abtretungsvertrag vereinbarten Kaufpreis. Wie hoch der Kaufpreis ausfällt, kann im Voraus nicht gesagt werden. Er hängt davon ab, welcher Betrag vom (Ex-) Arbeitgeber effektiv bezahlt wird.
  5. Vorteile: Für die arbeitnehmende Person hat der Verkauf von Lohnforderungen an das Institut mehrere Vorteile:
    1. Das Institut hat die notwendige Erfahrung und Expertise in der Geltendmachung von Lohnforderungen;
    2. Die arbeitnehmende Person braucht keinen Anwalt und muss weder dem Institut noch dem Gericht irgendwelche Kostenvorschüsse bezahlen;
    3. Falls nötig und sinnvoll beauftragen wir unsere Vertrauenskanzlei, finanzieren wir einen allfälligen Prozess und übernehmen wir das Prozessrisiko;
    4. Die arbeitnehmende Person braucht sich um nichts Weiteres mehr zu kümmern - nur wenn wir erfolgreich sind, verrechnen wir eine Gebühr, unsere Arbeitszeit und allfällige externe Kosten.

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Kunden über uns:

"Ups, erst durch Ihre Webseite und Ihre kompetente Beratung wurde mir klar, dass ich als Arbeitgeber für Mehrarbeit von Mitarbeitern in meiner Bilanz Rückstellungen bilden muss."
P.F. (Geschäftsführer KMU)

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