Wird mein Anspruch auf Arbeitslosengeld gekürzt, wenn ich kündige?
Ja, wer durch eine Kündigung selbstverschuldet arbeitslos wird, erhält erst später Arbeitslosengeld. Es handelt sich hierbei um die sog. Einstelltage. Die Einstellung beträgt je nach Verschulden 1 bis 60 Tage, Art. 30 Abs. 3 AVIG.
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