Kann der Arbeitnehmer während des Militärdienstes kündigen?
Ja, der Arbeitnehmer kann während des schweizerischen Militär- oder Schutzdienste und auch vier Wochen vorher oder nachher kündigen. Die Sperrfristen gemäss Art. 336c Abs. 1 lit. a OR gelten nur für Arbeitgeber und nicht für Arbeitnehmer.
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