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Was ist eine Massenentlassung?

Was ist eine Massenentlassung?

Als Massenentlassung gelten Kündigungen, die der Arbeitgeber innert 30 Tagen in einem Betrieb aus Gründen ausspricht, die in keinem Zusammenhang mit der Person des Arbeitnehmers stehen, und von denen betroffen werden:
  • mindestens 10 Arbeitnehmer in Betrieben, die in der Regel mehr als 20 und weniger als 100 Arbeitnehmer beschäftigen;
  • mindestens 10 Prozent der Arbeitnehmer in Betrieben, die in der Regel mindestens 100 und weniger als 300 Arbeitnehmer beschäftigen;
  • mindestens 30 Arbeitnehmer in Betrieben, die in der Regel mindestens 300 Arbeitnehmer beschäftigen. (Vgl. auch Art. 335d OR)
Achtung: Falls eine Massenentlassung vorliegt, müssen bestimmte Verfahren eingehalten werden, ansonsten kann die Kündigung für den Arbeitgeber teuer werden (vgl. Art. 336 Abs. 2 lit. c OR). In jedem Fall muss geprüft werden, ob auch Änderungskündigungen unter die Bestimmungen der Massenentlassung fallen. Die Bestimmungen über die Massenentlassung sind auf Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitenden nicht anwendbar.


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