Kann ich fristlos kündigen, wenn der Arbeitgeber meinen Lohn nicht zahlt?
Nein. Ist der Arbeitgeber mit der Bezahlung von Lohn in Verzug, darf der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag nicht fristlos kündigen. Nur bei wiederholtem Verzug oder längerer Zahlungsverweigerung trotz Fristansetzung kann der Arbeitnehmer den Vertrag fristlos auflösen. Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist dann für den Arbeitnehmer im Sinne von Art. 337 Abs. 2 OR nicht mehr zumutbar.
Siehe auch die Antwort auf die Frage: Muss ich arbeiten, wenn der Arbeitgeber meinen Lohn nicht zahlt?
Siehe auch die Antwort auf die Frage: Muss ich arbeiten, wenn der Arbeitgeber meinen Lohn nicht zahlt?
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