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Wann muss ein Überzeitzuschlag bezahlt werden?

Wann muss ein Überzeitzuschlag bezahlt werden?

Angestellte in einem Büro, andere Angestellte und das Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels haben Anspruch auf die Bezahlung eines Überzeitzuschlag von 25% auf den Normallohn ab der 60zigsten Überzeitstunde im Kalenderjahr. Allen anderen Arbeitnehmenden muss der Überzeitzuschlag ab der 1. Überzeitstunde bezahlt werden, Art. 13 Abs. 1 ArG.


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