Muss Überzeit bezahlt werden?
Ja, Überzeit muss immer und zwingend zusätzlich mit einem Zuschlag von 25% auf den Normallohn bezahlt oder durch Freizeit von gleicher Dauer ausgeglichen werden, Art. 13 Abs. 1 Schweizer Arbeitsgesetz (ArG). Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen. Mit dem Überstundenrechner können Sie ausrechnen, wie viel Ihr wöchentliches Überzeitguthaben wert ist.
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