Müssen Überstunden vergütet werden, die ohne ausdrückliche Anordnung geleistet wurden?
Ja, Überstundenarbeit, die nicht ausdrücklich angeordnet wurde, muss vergütet werden, wenn die folgenden zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
Wichtig: Wenn der Arbeitgeber nicht möchte, dass der Arbeitnehmer Überstundenarbeit leistet, muss er den Arbeitnehmer nachdrücklich und sofort von der Arbeit entbinden, d.h. er muss den Arbeitnehmer nach Hause schicken.
- Der Arbeitgeber muss von der Leistung der Überstundenarbeit Kenntnis gehabt haben und
- Der Arbeitgeber hat dagegen nicht ausdrücklich und mit Nachdruck Einspruch erhoben.
Wichtig: Wenn der Arbeitgeber nicht möchte, dass der Arbeitnehmer Überstundenarbeit leistet, muss er den Arbeitnehmer nachdrücklich und sofort von der Arbeit entbinden, d.h. er muss den Arbeitnehmer nach Hause schicken.
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