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Müssen Überstunden vergütet werden, die ohne ausdrückliche Anordnung geleistet wurden?

Müssen Überstunden vergütet werden, die ohne ausdrückliche Anordnung geleistet wurden?

Ja, Überstundenarbeit, die nicht ausdrücklich angeordnet wurde, muss vergütet werden, wenn die folgenden zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
  • Der Arbeitgeber muss von der Leistung der Überstundenarbeit Kenntnis gehabt haben und
  • Der Arbeitgeber hat dagegen nicht ausdrücklich und mit Nachdruck Einspruch erhoben.

Wichtig: Wenn der Arbeitgeber nicht möchte, dass der Arbeitnehmer Überstundenarbeit leistet, muss er den Arbeitnehmer nachdrücklich und sofort von der Arbeit entbinden, d.h. er muss den Arbeitnehmer nach Hause schicken.


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