Was muss ich machen, wenn ich in den Ferien krank werde?
Krankheit und Ferien schliessen sich gegenseitig aus. Wer in den Ferien krank wird, muss sich die Zeit der Erkrankung nicht auf die Ferien anrechnen lassen.
Aber Vorsicht:
(Siehe auch: Streiff/ von Kaenel/ Rudolph, Arbeitsvertrag - Praxiskommentar zu Art. 319-362 OR, 7. Auflage, 2012, S. 417, N 10 zu Art. 324a/b OR)
Aber Vorsicht:
- Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber beweisen können (z.B. mit einem Arztzeugnis), dass er krank war.
- Es muss sich um eine echte Erkrankung (in der Regel mit Bettlägrigkeit) von mehr als einem Tag handeln und nicht nur um eine blosse Unpässlichkeit.
- Erkrankt der Arbeitnehmer in unbezahlten Ferien, trifft der Nachteil ihn allein.
(Siehe auch: Streiff/ von Kaenel/ Rudolph, Arbeitsvertrag - Praxiskommentar zu Art. 319-362 OR, 7. Auflage, 2012, S. 417, N 10 zu Art. 324a/b OR)
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