Kann man auf Wiedereinstellung klagen?
Ja, bei der sog. Rachekündigung durch den Arbeitgeber. Eine Rachekündigung liegt vor, wenn die Kündigung ohne begründeten Anlass nach einer innerbetrieblichen Beschwerde wegen Diskriminierung oder wegen Anrufung der Schlichtungsstelle oder des Gerichts durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer erfolgte, Art. 10 GlG.
Achtung:
Auch bei einer Kündigung gemäss Art. 336 Abs. 1 lit. d OR handelt es sich um eine sog. Rachekündigung. Lässt sich ein Anspruch auch auf das Gleichstellungsgesetzt (GlG) stützen, geht es als das speziellere Gesetzt dem OR vor.
Achtung:
Auch bei einer Kündigung gemäss Art. 336 Abs. 1 lit. d OR handelt es sich um eine sog. Rachekündigung. Lässt sich ein Anspruch auch auf das Gleichstellungsgesetzt (GlG) stützen, geht es als das speziellere Gesetzt dem OR vor.
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