Besteht bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverträgen Kündigungsfreiheit?
Nein, anders als bei privatrechtlichen Arbeitsverträgen besteht bei öffentlich-rechtliche Arbeitsverträge idR keine Kündigungsfreiheit, d.h. Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis kann nur gekündigt werden, wenn es dafür einen sachlichen Grund, wie etwa nicht zufriedenstellende Arbeitsleistung oder fehlender Bedarf vorliegt.
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