Haben leitende Mitarbeiter Anspruch auf die Abgeltung von Überzeit?
Ja. Grundsätzlich haben auch die meisten leitenden Mitarbeiter bzw. Kadermitarbeiter (z.B. Gruppen- oder Abteilungsleiter) oder Fachexperten (z.B. Vertriebsprofis, Marketingspezialisten, IT- oder Buchhalterexperten, etc.) Anspruch auf die Abgeltung, der von Ihnen geleisteten Überzeit. Wegweisend ist ein ein Bundesgerichtsentscheid vom März 2000, in dem das Schweizer Bundesgericht einen Entschädigungsanspruch für Überzeit einer Abteilungsleiterin mit Personal- und Budgetverantwortung gut hiess.
Wichtig:
Leitende Mitarbeiter bzw. Kadermitarbeiter haben auch dann Anspruch auf zusätzliche Bezahlung bzw. Abgeltung von Überzeit, wenn in ihrem Arbeitsvertrag die Abgeltung von Mehrarbeit, Überstunden oder Überzeit ausgeschlossen ist. Auf die Abgeltung von Überzeitarbeit kann ein leitender Mitarbeiter grundsätzlich nicht rechtswirksam verzichten! Kontaktieren Sie uns jetzt, wenn Sie hierzu Fragen haben.
Wichtig:
Leitende Mitarbeiter bzw. Kadermitarbeiter haben auch dann Anspruch auf zusätzliche Bezahlung bzw. Abgeltung von Überzeit, wenn in ihrem Arbeitsvertrag die Abgeltung von Mehrarbeit, Überstunden oder Überzeit ausgeschlossen ist. Auf die Abgeltung von Überzeitarbeit kann ein leitender Mitarbeiter grundsätzlich nicht rechtswirksam verzichten! Kontaktieren Sie uns jetzt, wenn Sie hierzu Fragen haben.
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