Habe ich Anrecht auf mehr Lohn für Sonntagsarbeit?
Ja und nein: Leistet der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin regelmässig Sonntagsarbeit kann nicht mehr Lohn gefordert werden. Handelt es sich bei der Sonntagsarbeit aber um aussergewöhnliche Sondereinsätze (die nicht mehr als sechs Mal im Jahr vorkommen) dann ist die Sonntagsarbeit mit einem Lohnzuschlag von 50% auf den Normallohn zu vergüten.
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