Erhält ein geschäftsführender Gesellschafter Arbeitslosengeld?
Nein, geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengelt. Dies gilt auch für Verwaltungsräte, die massgeblich als Aktionäre an "ihrer" AG beteiligt sind, Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG i.V.m. BGE 123 V 234 ff.
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