Dürfen bei einer Vollzeitbeschäftigung Ferien durch Geldleistungen abgegolten werden?
Nein, bei einer Vollzeitbeschäftigung dürfen Ferien während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen abgegolten werden, Art. 329d Abs. 2 OR.
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