Dürfen bei einem Teilzeitarbeitsverhältnis Ferien durch Geldleistungen abgegolten werden?
Ja, bei einem Teilzeitarbeitsverhältnis dürfen Ferien durch Geldleistungen abgegolten werden, aber nur, wenn:
Achtung:
Eine Vereinbarung das Ferien im Lohn enthalten sind, ist zudem nur gültig, wenn die arbeitnehmende Person unregelmässige Arbeitszeiten hat. (Siehe auch: Streiff/ von Kaenel/ Rudolph, Arbeitsvertrag - Praxiskommentar zu Art. 319-362 OR, 7. Auflage, 2012, S. 689, N 9 zu Art. 329d OR.)
- Vertraglich vereinbart wurde, dass im Lohn Ferien mit 8,33% enthalten sind; und
- Die Vergütung für Ferien im Lohnausweis gesondert ausgewiesen wird.
Achtung:
Eine Vereinbarung das Ferien im Lohn enthalten sind, ist zudem nur gültig, wenn die arbeitnehmende Person unregelmässige Arbeitszeiten hat. (Siehe auch: Streiff/ von Kaenel/ Rudolph, Arbeitsvertrag - Praxiskommentar zu Art. 319-362 OR, 7. Auflage, 2012, S. 689, N 9 zu Art. 329d OR.)
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