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Dürfen bei einem Teilzeitarbeitsverhältnis Ferien durch Geldleistungen abgegolten werden?

Dürfen bei einem Teilzeitarbeitsverhältnis Ferien durch Geldleistungen abgegolten werden?

Ja, bei einem Teilzeitarbeitsverhältnis dürfen Ferien durch Geldleistungen abgegolten werden, aber nur, wenn:
  1. Vertraglich vereinbart wurde, dass im Lohn Ferien mit 8,33% enthalten sind; und
  2. Die Vergütung für Ferien im Lohnausweis gesondert ausgewiesen wird.

Achtung:
Eine Vereinbarung das Ferien im Lohn enthalten sind, ist zudem nur gültig, wenn die arbeitnehmende Person unregelmässige Arbeitszeiten hat. (Siehe auch: Streiff/ von Kaenel/ Rudolph, Arbeitsvertrag - Praxiskommentar zu Art. 319-362 OR, 7. Auflage, 2012, S. 689, N 9 zu Art. 329d OR.)


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