Bezahlt mir jemand ausstehende Lohnforderungen, wenn der Arbeitgeber pleite geht?
Ja, über die sog. Insolvenzentschädigung haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Anspruch auf die Bezahlung des Lohns für die letzten vier Monate. Die Auszahlung der Insolvenzentschädigung ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen und die Einhaltung von Fristen geknüpft.
Siehe auch: Ein Leitfaden für Versicherte: Insolvenzentschädigung.
Siehe auch: Ein Leitfaden für Versicherte: Insolvenzentschädigung.
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