Wie werden Überstunden geltend gemacht?
Sprechen Sie mit ihrem Arbeitgeber und fordern Sie ihn auf ihr Überstundenguthaben zu bezahlen. Wenn ihr Arbeitgeber nicht bezahlen will, können wir Ihnen helfen, indem wir Ihnen Ihr Überstundenguthaben abkaufen. Sie bekommen Ihr Geld dann vom Institut und nicht mehr von ihrem Arbeitgeber. Falls nötig und sinnvoll, werden wir das Geld einklagen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie hierzu Fragen haben.
Beratungshotline: 0900 55 33 55 (Fr. 4.50 pro Anruf und Minute)
Rechtsberatung am Telefon schnell und unkompliziert. Wir sind jetzt für Sie da! Mehr...