Was ist ein Gesamtarbeitsvertrag?
Durch den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) stellen Arbeitgeber oder deren Verbände und Arbeitnehmerverbände gemeinsam Bestimmungen über Abschluss, Inhalt und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse der beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf, Art. 356 Abs. 1 OR.
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