Ist die folgende Vertragsklausel zulässig: “Überstunden werden nicht vergütet. Der Arbeitnehmer erhält dafür eine Woche mehr Urlaub pro Jahr.”
Ja. Mit dieser Klausel kann rechtsgültig aber nur auf die Bezahlung der Überstunden verzichtet werden. Auf die Bezahlung bzw. Abgeltung der Überzeit kann der Arbeitnehmer nicht rechtsgültig verzichten. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie hierzu Fragen haben.
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