Verfallen Ferien am Jahresende?
Nein. Grundsätzlich verfallen Ferien nicht am Jahresende. Nicht zulässig und damit ungültig sind Vereinbarungen bzw. Vorschriften, die vorstehen, dass Ferien die nicht bis April des nächsten Jahres bezogen sind, verfallen.
Vorsicht: Ferienansprüche können aber verjähren. In der Regel gilt die fünfjährige Verjährungsfrist gemäss Art. 128 Ziff. 3 OR.
Vorsicht: Ferienansprüche können aber verjähren. In der Regel gilt die fünfjährige Verjährungsfrist gemäss Art. 128 Ziff. 3 OR.
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