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Muss der Arbeitgeber Lohn bezahlen, wenn der Arbeitnehmer während der Probezeit krank wird?

Muss der Arbeitgeber Lohn bezahlen, wenn der Arbeitnehmer während der Probezeit krank wird?

Ja und Nein! Das hängt davon ab, was zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart ist. Massgeblich ist Art. 324a Abs. 1 OR.

Die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers besteht ab dem ersten Arbeitstag, wenn ...
  • ... der Arbeitsvertrag auf mehr als drei Monate fest abgeschlossen und keine Probezeit vereinbart wurde.
Die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers besteht erst ab dem ersten Tag des 4. Anstellungsmonats, wenn:
  • ... ein unbefristeter Vertrag mit Probezeit und kurzen Kündigungsfristen in der Probezeit abgeschlossen wurde.
  • ... ein befristeter Vertrag mit Probezeit und kurzen Kündigungsfristen in der Probezeit abgeschlossen wurde.
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