Muss der Arbeitgeber Lohn bezahlen, wenn der Arbeitnehmer während der Probezeit krank wird?
Ja und Nein! Das hängt davon ab, was zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart ist. Massgeblich ist Art. 324a Abs. 1 OR.
Die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers besteht ab dem ersten Arbeitstag, wenn ...
Die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers besteht ab dem ersten Arbeitstag, wenn ...
- ... der Arbeitsvertrag auf mehr als drei Monate fest abgeschlossen und keine Probezeit vereinbart wurde.
- ... ein unbefristeter Vertrag mit Probezeit und kurzen Kündigungsfristen in der Probezeit abgeschlossen wurde.
- ... ein befristeter Vertrag mit Probezeit und kurzen Kündigungsfristen in der Probezeit abgeschlossen wurde.
Beratungshotline: 0900 55 33 55 (Fr. 4.50 pro Anruf und Minute)
Rechtsberatung am Telefon schnell und unkompliziert. Wir sind jetzt für Sie da! Mehr...