Kann während der Schwangerschaft gekündigt werden?
Nein, eine Kündigung während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft (sog. Sperrfirst nach Niederkunft) ist unwirksam (vgl. Art. 336c Abs. 1 lit. c OR). Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber und/ oder die Arbeitnehmerin zum Zeitpunkt der Kündigung nicht wussten, dass eine Schwangerschaft vorliegt.
Aber Vorsicht: Der Kündigungsschutz gilt nicht:
Aber Vorsicht: Der Kündigungsschutz gilt nicht:
- während der Probezeit, Art. 336c Abs. 1 Satz 1 OR;
- wenn der Vertrag aus wichtigen Gründen fristlos aufgelöst wird, Art. 337 ff. OR;
- wenn ein befristeter Arbeitsvertrag vorliegt, Art. 334 Abs. 1 OR;
- wenn der Arbeitsvertrag durch eine faire Aufhebungsvereinbarung aufgelöst wird, Art. 115 OR i.V.m. Art. 341 OR.
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