Kann mich mein Arbeitgeber zwingen Überstunden zu kompensieren?
Nein, wenn der Arbeitsvertrag oder ein Gesamtarbeitsvertrag keine entsprechenden Regelungen enthält, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht einseitig vorschreiben, dass Überstunden durch Freizeit zu kompensieren sind, Art. 321c Abs. 2 OR.
Ganz im Gegenteil: Ist vertraglich nichts anderes geregelt, müssen Überstunden grundsätzlich ausbezahlt werden und zwar in der Regel mit einem Zuschlag von mindestens 25% auf den Normallohn, Art. 321c Abs. 3 OR.
Ganz im Gegenteil: Ist vertraglich nichts anderes geregelt, müssen Überstunden grundsätzlich ausbezahlt werden und zwar in der Regel mit einem Zuschlag von mindestens 25% auf den Normallohn, Art. 321c Abs. 3 OR.
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