Kann ein Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer seinen Lohn abholen muss?
Nein. Der Geldlohn ist dem Arbeitnehmer in gesetzlicher Währung innert der Arbeitszeit auszurichten, sofern nichts anderes verabredet oder üblich ist, Art. 323b Abs. 1 OR. Üblich ist in der Regel, dass der Lohn auf ein Konto überwiesen wird. Ausserdem sind Geldzahlungen gemäss Art. 74 Abs. 2 Ziff. 1 OR. sog. "Bringschulden".
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