Bei Mobbing Arbeit einstellen
Arbeitnehmende, die systematisch gemobbt werden, dürfen nach einer entsprechenden Vorwarnung an den Arbeitgeber ihre Arbeit einstellen und der Arbeitgeber bleibt verpflichtet den normalen Lohn weiter zu bezahlen.
Begründung: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet aktiv gegen Mobbing vorzugehen und Mobbing zu verhindern, Art. 328 OR. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach begehen sie eine Vertragsverletzung. Gemobbte Arbeitnehmende können dann ihre Arbeit - infolge Verschuldens des Arbeitgebers - einstellen. Juristisch liegt ein Annahmeverzug des Arbeitgebers im Sinne von Art. 324 OR vor.
In der Praxis stellen sich immer wieder schwierige beweisrechtliche Fragen - insbesondere, ob überhaupt Mobbing vorlag. Um unnötige Fehler zu vermeinden, ist professionelle Beratung für Arbeitnehmende oder Arbeitgeber unerlässlich. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns auf unsere Beratungshotline an. Wir helfen gerne.
Kunden über uns:
"Ich kann die Zusammenarbeit mit dem Institut vorbehaltlos empfehlen. Sie ist reibungslos, professionell und erfolgsorientiert verlaufen und mit einem sehr guten Erfolg gekrönt worden."
T.S. (Headhunter)
Schweizer Anwalt
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